, Leib Jonas

Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 01. März 2021

Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre (Jahrgänge 2001 und höher) dürfen ab 1. März wieder ohne Beschränkung der Gruppengrösse trainieren und Wettkämpfe bestreiten – die Regel gilt für Indoor- und Outdoor-Aktivitäten. Erwachsene Breitensportler*innen (Jahrgänge 2000 und tiefer) dürfen wieder in maximal 15 Personen umfassenden Gruppen trainieren – die Regel gilt nur für Outdoor-Aktivitäten. Bei geführten Touren und Fahrtechnikkursen sind – Leiterperson inklusive – wieder maximal 15 Personen zugelassen.

Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 01. März 2021

Version:             01.03.2021

Ersteller:           Jonas Leib, Präsident (Corona-Beauftrager)  

Neue Rahmenbedingungen  Der Bundesrat hat die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie per 1. März gelockert. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre (Jahrgänge 2001 und höher) dürfen ab 1. März wieder ohne Beschränkung der Gruppengrösse trainieren und Wettkämpfe bestreiten – die Regel gilt für Indoor- und Outdoor-Aktivitäten. Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

1. Nur symptomfrei ins Training Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

2. Abstand halten  Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1,5 Meter Abstand einzuhalten und/oder eine Maske zutragen. Auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen verzichten wir weiterhin.

3. Gründlich Hände waschen Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

4. Präsenzlisten führen Die Kontaktdaten aller Teilnehmenden werden vom RMV für sämtliche Trainingseinheitengeführt. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der AWK-Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5).

5. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies der Präsident, Jonas Leib. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden jonas.leib@rmvhochdorf.ch.

6. Besondere Bestimmungen Wir sind und bleiben solidarisch, wir halten uns an die Vorgaben, Empfehlungen von Swiss Cycling, Swiss Olympic, dem Bundesamt für Sport und verhalten uns vorbildlich.

Hochdorf, 01.03.2021                                             Vorstand RMV Hochdorf

 

Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 01. März 2021